LEISTUNGEN

Arbeitsrecht für Unternehmer

Sie sind Betriebsrat und benötigen Unterstützung in der täglichen Praxis? Ihr Unternehmen plant eine Restrukturierung und will mit Ihnen dazu verhandeln?

Sie wollen Betriebsvereinbarungen verhandeln und brauchen Experten an Ihrer Seite?

Wir beraten und vertreten Betriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen und individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, z.B. bei der Durchsetzung von Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, sowohl außergerichtlich wie gerichtlich. Wir stehen als Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG oder als Berater nach § 111 Satz 2 BetrVG zur Verfügung. Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam die Situation und leiten Sie durch alle Unwägbarkeiten der Betriebsverfassung. Wir vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowie im Falle einer Einigungsstelle.

Arbeitsrecht für Führungskräfte

Sie befinden sich in der Bewerbungsphase und möchten den neuen Arbeitsvertrag durch einen Experten prüfen lassen?

Sie haben gerade einen neuen Job angetreten und wollen so richtig durchstarten, wissen allerdings noch nicht wie?

Sie sind langjährig beschäftigt, aber Ihre Entwicklung kommt nicht so Recht in Schwung?

Sie sind von beruflicher Veränderung oder Kündigung betroffen und benötigen Unterstützung?

Egal, was Sie gerade beschäftigt: Bei uns sind Sie genau richtig! Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam Ihre persönliche wie berufliche Situation, legen Ihre beruflichen Ziele fest und stimmen gemeinsam die nächsten Schritte ab. Anschließend gehen wir auf Ihren Arbeitgeber zu und setzen Ihre Ziele wirksam und interessengerecht durch – sei es außergerichtlich oder gerichtlich.

Arbeitsrecht für Betriebsräte

Sie sind Betriebsrat und benötigen Unterstützung in der täglichen Praxis? Ihr Unternehmen plant eine Restrukturierung und will mit Ihnen dazu verhandeln?

Sie wollen Betriebsvereinbarungen verhandeln und brauchen Experten an Ihrer Seite?

Wir beraten und vertreten Betriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen und individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, z.B. bei der Durchsetzung von Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, sowohl außergerichtlich wie gerichtlich. Wir stehen als Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG oder als Berater nach § 111 Satz 2 BetrVG zur Verfügung. Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam die Situation und leiten Sie durch alle Unwägbarkeiten der Betriebsverfassung. Wir vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowie im Falle einer Einigungsstelle.

Eine gute Vertretung beginnt bereits bei der Planung.

Als langjährig erfahrene Unternehmenspraktiker wissen wir nicht nur, was Ihr gutes Recht ist, sondern auch, wie man es innerhalb des Unternehmens einsetzt und außerhalb des Unternehmens wirksam durchsetzt. Alle Fragen um die Beschäftigung von Mitarbeitern, die Beteiligung und Mitbestimmung des Betriebsrates sowie tariflicher und betrieblicher Regelungen, sollten bereits von Anfang an, etwa zu Beginn einer Projektphase oder weit vor Einstellung und Onboarding von Bewerbern berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Umsetzung von Transformations- und Restrukturierungsprojekten. Die Ausarbeitung einer wirksamen Verhandlungs- und Umsetzungsstrategie ist sowohl für Arbeitgeber als auch Betriebsräte essentieller Bestandteil der Zusammenarbeit im Unternehmen und mit Gewerkschaften.

Ihr Vorteil

Der Plan

Wir managen für Sie alle personellen und arbeitsrechtlichen Herausforderungen und Sie konzentrieren sich auf Ihren Erfolg!

Die Beratung

Sie bekommen die Beratung und Vertretung, die genau zu Ihren Bedürfnissen passt und für Sie maßgeschneidert ist.

Die Lösung

Mögliche Konflikte werden geregelt, bevor sie entstehen.

Sprechen Sie mich jederzeit an!

Mit mir an Ihrer Seite lösen Sie Konflikte, bevor sie entstehen!

Schildern Sie mir ihre Siutuation.